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RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

GEORG  MELZER

RECHTSANWALT  FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Willkommen

KANZLEI

Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet bestimmt das Arbeitsrecht handfeste wirtschaftliche Interessen ebenso wie gesellschaftspolitische Anforderungen. Die Arbeit ist Grundlage unseres Daseins und der Einsatz von Arbeitskräften ebenso wie der Einsatz der Arbeitskraft ist unverzichtbar für den Erfolg unseres Wirtschaftens – für eine Gesellschaft genauso wie für uns als Person. Ein individuelles „von was sollen wir leben?“ beinhaltet immer auch ein gesellschaftliches „wie wollen wir leben?“. Dieses Spannungsfeld erklärt oft eine arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, die insbesondere von Unternehmern zuweilen als ungerecht empfunden wird. Sie zu kennen, zu nutzen und die unternehmerischen Entscheidungen im Hinblick auf personalwirtschaftliche Anforderungen darauf abzustimmen, ist meine Aufgabe. Ihr gehe ich seit 25 Jahren mit Leidenschaft für die Sache nach. Gerade die aktuelle Situation einer Pandemie zeigt schlagartig auf, welches Veränderungspotential in dem einfachen Begriff „Arbeit“ steckt. Möglichkeiten und Anforderungen, die vor wenigen Jahren undenkbar erschienen, sind auf einmal Wirklichkeit. Die Rechtsprechung ist bei der Gestaltung dieser Gegebenheiten genauso gefragt, wie Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Solche Entwicklungen zu sehen, manchmal auch vorauszusehen und sie in die Beratung aktiv einzubeziehen unterscheidet ein gestaltendes Arbeitsrecht von einem „nacherzählenden“ Arbeitsrecht und eine gute Beratung von einer durchschnittlichen.

Aber nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Gesellschaftsrecht und insbesondere bei der Vertretung von Erben im Rahmen festgefahrener Erbengemeinschaften ist oft eine aktive Konfliktlösung erforderlich, um sich gegenüberstehende Parteien zu einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung zu bringen. Durchsetzungsstärke und professionelles Verhandlungsmanagement zusammen mit einem Verständnis für Anerkennungsbedürfnisse und dem „Standing“ einer fast 30jährigen Berufserfahrung bringen in der Regel Ergebnisse, die zuvor unerreichbar schienen. Die Teilungsversteigerung als klassisches, in der anwaltlichen Praxis aber oft stiefmütterlich behandeltes Instrument, stellt einen wichtigen und aktiven Baustein im Rahmen der Interessendurchsetzung dar. 
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Wen ich berate

WEN ICH BERATE

Meine Klientel sind mittelständische Unternehmen. Sie berate ich in aller Regel im Rahmen einer dauerhaften und vertrauensvollen Mandatsbeziehung, zum Teil schon seit über 15 Jahren im Bereich Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Mit zwischen 10 und 8.000 Mitarbeitern stellen sie den erfolgreichen (nicht nur deutschen) Mittelstand dar, sie sind im produzierenden Gewerbe ebenso tätig wie im Finanzsektor, im Dienstleistungsbereich und im Gesundheitswesen. Sie sind Familienunternehmen in der dritten Generation oder im Besitz nationaler wie internationaler Investoren, es sind Aktiengesellschaften ebenso wie Einzelunternehmer, Praxisgemeinschaften oder halbstaatliche Organisationen.

 

Ein großer Teil meiner Mandanten und/oder ihrer Eigentümer(gesellschaften) sind international aufgestellt. Ich berate und vertrete Unternehmen und Unternehmer in Großbritannien, Irland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz, aber auch aus den USA, Hongkong oder Singapur bei ihren Aktivitäten in Deutschland. Die mit der Tätigkeit für eine internationale Großkanzlei gesammelten Erfahrungen gewährleisten diesen Unternehmen einen Beratungsstandard, den sie aus dem Umfeld der großen Sozietäten gewohnt sind, ergänzt durch einen sehr persönlichen und menschlichen Ansatz.

 

Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie Berufsmusiker und Spitzensportler lassen sich von mir beraten, sowohl bei der Vertragsgestaltung, als auch bei der Beendigung der Tätigkeiten und Engagements. Dabei gehört die vorausschauende Beratung ebenso zu meinen Aufgaben wie die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

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Im Rahmen der Konfliktlösung berate ich (oft im Auftrag einer Finanzierungsgesellschaft) Erben als Mitglieder zerstrittener Erbengemeinschaften, Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Miteigentümer / Bruchteilseigentümer von Grundstücksgemeinschaften, häufig im Rahmen einer Teilungsversteigerung zwecks Nachlassaufteilung. 

Georg Melzer

ZUR PERSON

Studium in Heidelberg und Konstanz, Rechtsanwalt seit 1996. Erfahrung als Inhouse-Lawyer einer deutschen Großbank im Bereich HR und Investmentbanking, mehrere Jahre Tätigkeit in einer internationalen US-Sozietät, dort nach wie vor „Of-Counsel“ für den Bereich Arbeitsrecht. Wiederkehrend Aufsichtsratsmitglied und - vorsitzender börsennotierter und nicht börsennotierter Gesellschaften, Mitglied im Expertengremium von Director´s Channel, einem Medium für Aufsichtsräte. Regelmäßige Veröffentlichungen zu wirtschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Themen, z. B. „Kosten der Börseneinführung eines mittelständischen Unternehmens (DStR 2001,42 ff), „Risiken des Unternehmers bei der Inanspruchnahme von Krediten“ (in Deter/Diegelmann, „Creditor Relations“), „Rechtliche Aspekte des Unternehmenskaufs“ (in Bros/Faust „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“), „Publikums-AG Piech“ (FAZ v. 23. April 2015), „Risiko Spätehe für Versorgungsanwartschaften“, Interview in „Institutional Money“ 05/16 oder „Der Beirat bei der GmbH“ (Gastbeitrag in „Director`s Channel). Absolvierung Vorbereitungskurs zur Notarausbildung (Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht), Regelmäßige Fortbildungen auch außerhalb der Fachanwaltschaft in Erbrecht und Verhandlungsmanagement.

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Justitiar des Deutschen Roten Kreuzes - KV Main-Taunus

Aufsichtsratsmitglied der DRK Soziale Dienste Rhein-Main-Taunus gGmbH

Mitglied im Deutschen Anwaltsverein

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Erbrecht“ im DAV

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Fremdsprachen Englisch, Französisch, Spanisch. 

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AUSGEWÄHLTE  MANDATE

  • Dauerberatung von mittelständischen und größeren Unternehmen (u. a. Maschinenhersteller, deutsche Großbank, Pharmahersteller, Automobilhersteller, Social Media Start Up,) in individual- und kollektivrechtlichen Angelegenheiten, Prozessführung in Urteils- und Beschlussverfahren;

  • Beratung internationaler Unternehmen und Organisationen bei ihren Aktivitäten in Deutschland (z. B. irischer Leiharbeitgeber, französischer Schienen- und Containerkonzern, asiatische staatliche Organisation, niederländischer Investmentfonds, Schmuckhersteller aus Hongkong) im Hinblick auf deutsches Arbeitsrecht, Arbeitnehmerentsendung, Sozialversicherung, German Employment Regulations;

  • Regelmäßige Vertretung von Erben bei der Einigung über die Nachlassverwertung

  • Vertretung eines Gesellschafters einer privaten Immobiliengesellschaft bei Auseinandersetzungen mit dem Mitgesellschafter

  • Vertretung einer Erbengemeinschaft bei der Abwehr einer Kaufoption auf den Nachlass

  • Veräußerung einer mittelständischen GmbH im Bereich F&B

  • Beratung eines Pharmaherstellers mit über 300 Mitarbeitern bei der Neufassung sämtlicher Arbeitsverträge;

  • Regelmäßige Vertretung eines Automobilherstellers bei Verhandlung von Kündigungsschutzprozessen;

  • Vertretung einer Bank in Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit betrieblicher Altersversorgung;

  • Beratung von GmbH Gesellschaftern bei der streitigen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses;

  • Entwurf von Compliance Richtlinien für Dienstleistungsunternehmen;

  • Beratung einer Gesellschaft aus Hongkong bei Investments in deutsches Startup;

  • Verhandlung der arbeitsrechtlichen Folgen einer Verschmelzung zweier Maschinenbauunternehmen;

  • Beratung zum (Teil-)Betriebsübergang einer norddeutschen Containergesellschaft auf ein Unternehmen aus Singapur;

  • Arbeitsrechtliche Beratung zum Betriebsteilverkauf eines deutschen Herstellers;

  • Beratung eines Italienischen Maschinenherstellers bei der Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland;

  • Beratung eines italienischen Unternehmens der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit dem Erwerb einer deutschen Gesellschaft;

  • Vertretung eines Chief Medical Officers bei Vertragsverhandlungen mit der AG;

  • Vertretung von Sportlern der 1. Bundesliga in Auseinandersetzungen mit dem Verein;

  • Vertretung eines Vorstandsmitglieds eines großen deutschen Finanzinstituts bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags;

  • Vertretung eines Geschäftsführers bei der Abwehr von hohen Haftungsansprüchen;

  • Beratung des Vorstands und Aufsichtsrats einer deutschen Filmgesellschaft zu Fragen der Haftung und Business Judgement Rule.

Mandate

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